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direkt gegenüber
dem Amtsgericht
Die Beratung und außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung umfasst alle Aspekte aus dem Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Kündigungsschutzprozeß, Lohnzahlungsklage, Überstundenvergütung, Urlaub
Das BAG hat am 13.03.2013 einen weiteren Fall entschieden, bei dem einem Leiharbeiter der gleiche Lohn wie den Beschäftigten der Stammbelegschaft zustand. (equal-pay Anspruch)
Leiharbeitnehmer sollten prüfen, ob Ihnen ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung zusteht, wenn Sie zu einem geringeren Stundenlohn als die Stammbelegschaft beschäftigt wurden.