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direkt gegenüber
dem Amtsgericht
Gern berate ich zu allen rechtlichen Fragen rund um Ämter, Behörden und Bescheide.
Der Schwerpunkt liegt dabei speziell im Abgaben- und Baurecht.
Aber auch Fragen des Beamtenrechts, Ordnungsrechts, Straßenrechts beantworte ich gerne.
BVerfG, Beschluss v. 5.3.2013
Das Bundesverfassungsgericht hat eine dem brandenburgischen Kommunalabgabengesetz (KAG) vergleichbare Regelung in Bayern, nach der eine zeitlich nahezu unbegrenzte Beitragserhebung möglich ist für verfassungswidrig erklärt.
Eine Regelung die für den Beginn der Verjährung neben dem Beitragstatbestand an die Existenz einer wirksamen Satzung anknüpfe ohne eine zeitliche Höchstgrenze festzulegen verstoße gegen den grundgesetzlich geschützten Grundsatz der Rechtssicherheit.
OVG Berlin Brandenburg, Urteil v. 26.02.2013
Das OVG Berlin-Brandenburg hat in mehreren Verfahren auf Klagen wegen unangessener Verfahrensdauer festegestellt, daß die Verfahrensdauer beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) in den zugrundeliegenden Klageverfahren unangemessen lang war. In 3 Fällen wurde den Klägern deshalb auch eine finanzielle Entschädigung zugesprochen. Die Verfahrensdauer betrug jeweils fast 4 Jahre.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in 2 Urteilen vom 11.7. 2013 in ähnlich gelagerten Fällen nach einer ersten Pressemitteilung noch deutlich strengere Maßstäbe an die "angemessene Verfahrensdauer" gestellt. Sobald die Entscheidung im Volltext vorliegt, wird an dieser Stelle berichtet.