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dem Amtsgericht
Rechtsanwalt Ludger Weiner berät Sie in allen Belangen des Baurechts in Fürstenwalde.
Hier zahlt sich besonders die doppelte Spezialisierung im Verwaltungsrecht und Baurecht aus.
Im öffentlichen Baurecht kläre ich für Sie alle Fragen in Zusammenhang mit den Baubehörden.
Egal ob Baugenehmigung oder Ordnungsverfügung des Bauamtes, Bauplanungsrecht oder Schwarzbau.
Daneben treten Fragen in Zusammenhang mit der Baudurchführung bei Neubau, Umbau oder Sanierung.
Hier berate und vertrete ich Sie in allen Fragen des Werkvertragsrechts. (Vergütung, Mängel, etc.)
Profitieren Sie von meiner über 20-jährigen Erfahrung und Tätigkeit im Landkreis Oder Spree.
Auch im Archtiktenrecht helfe ich Ihnen bei Honorar- und Haftungsfragen.
Bestandsschutz erloschen?
OVG Berlin-Brandenburg v. 29.01.2013, 10 N 91.12
Mit der Abgenzung zwischen einer Sanierung und einer wesentlichen Änderung eines Baukörpers, die den Bestandsschutz entfallen lässt hatte sich das OVG Berlin-Brandenburg zu beschäftigen.
Das OVG hat ausgeführt:
Vom Bestandsschutz nicht mehr gedeckt sind solche Maßnahmen, die eine Neuerrichtung darstellen oder einer solchen gleichkommen. Die Identität des Baukörpers muß gewahrt bleiben, denn der Bestandsschutz rechtfertigt nicht einen Ersatzbau...